Rechtsprechung
VG Berlin, 11.04.2005 - 14 V 35.03 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2005 - 7 B 24.05
Ausländerrecht; Verwaltungsprozessrecht
Im Rahmen der danach vom Gesetzgeber angeordneten vergleichenden Betrachtung ist - entgegen der Auffassung der Beklagten (ebenso: VG Berlin, Urteil vom 11. April 2005 - VG 14 V 35.03 -) - nicht darauf abzustellen, welche Rechtsstellung das nachzugswillige Kind nach dem Aufenthaltsgesetz hätte, wenn es am 1. Januar 2005 einen neuen Visumsantrag stellen würde.Schließlich kommt es in diesem Zusammenhang nicht auf die von der Beklagten angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Antragstellung für die Einhaltung der Altersgrenze im Rahmen des Kindernachzugs an (vgl. dazu VG Berlin, Urteil vom 11. April 2005, a.a.O., und vom 19. Januar 2005 - VG 27 V 58.04 -), weil die diesbezüglichen Entscheidungen sich nicht zu der Frage der maßgeblichen Rechtsgrundlage verhalten, sondern lediglich die Anforderungen an das Vorliegen einer von mehreren Tatbestandsvoraussetzungen der einschlägigen Norm betreffen.